SCHÜTZENGESELLSCHAFT
8 2 2 2 B E R I N G E N | 1 / 1 Anhang Statuten |
ANHANG I
Dieser Anhang ist integrierender Bestandteil der Statuten der Schützengesellschaft Beringen vom 24.04. 2003
Wer im laufenden Vereinsjahr einen, nach einem Reglement des SHKSV oder des SSV lizenzpflichtigen, Wettkampf bestreitet. Dies sind zum Beispiel:
- Einzelwettschiessen
- Gruppenmeisterschaft
- Heimwettkampf
- Matchfonds
- Regionale Schiessen der Gruppe B
- Regionales -, Kantonales - oder Eidgenössisches Schützenfest
Wer im laufenden Vereinsjahr keinen, nach einem Reglement des SHKSV oder des SSV lizenzpflichtigen, Wettkampf bestreitet, sondern lediglich nicht lizenzpflichtige Wettkämpfe besucht. Dies sind zu m Beispiel:
- Freiwillige Uebungen
- Feldschiessen
- Obligatorisch
- Freundschaftsschiessen
- Feldschlösslistich
Angehörige der Armee und ähnlicher Institutionen (gemäss Merkblatt für das Schiess-wesen ausser Dienst), welche nur die Bundesübungen absolvieren, sind ohne persönliche Beitragsleistung zu diesen zugelassen und nicht Mitglied des Vereins.
Alterskategorien gemäss SSV:
Jugendliche JJ 10 bis 16* Jahre
Jungschützen JS 17 bis 20* Jahre
Junioren J 17 bis 20* Jahre
Aktive A 21 bis 59* Jahre
Veteranen V 60 bis 69* Jahre
Seniorveteranen SV ab 70 Jahren
*Gilt jeweils bis 31.12. des Jahrganges
Diese Mitgliederdefinition gilt bis auf weiteres.
Beringen, den 24.04. 2003
Schützengesellschaft Beringen
Der Präsident Der Aktuar
Hj. Schwyn P. Roost