Schiesspflicht 2012  

Die Schiesspflicht kann bis 31. August absolviert werden. Die verfügbaren

Schiessdaten siehe www.sg-beringen im Internet. Leider ist es nicht möglich,

eine landesweite Übersicht der Schiessdaten vorzulegen.

 

2012 sind schiesspflichtig:
Armeeangehörige, welche 2011 die Rekrutenschule absolviert haben, bis Jahrgang 1978.
Armeeangehörige, welche 2012 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichti
g.
Schiessfahne (Vergrösserung im neuen Fenster)

 

Entlassungen 2012:   (Sdt und Uof)  1978,   sowie 1979 - 1982,   sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.

 

Programm

A5   5 x 1 EF / B4 5 x 1 EF / 1 x 2 SF in 20 Sekunden

        1 x 3 SF in 20 Sekunden / 1 x 5 SF in 40 Sekunden

 

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein,

das Schiessbüchlein oder den militärischen Leistungsausweis,

die persönliche Dienstwaffe den persönlichen Gehörschutz.

 

Bedingungen:

Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte 

erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Dienstbüchlein (Klicken Sie auf das Bild, um das Fenster zu schliessen...)