Die Schiesspflicht kann bis 31. August absolviert werden. Die verfügbaren
Schiessdaten siehe www.sg-beringen im Internet. Leider ist es nicht möglich,
eine landesweite Übersicht der Schiessdaten vorzulegen.
2012 sind schiesspflichtig:
Armeeangehörige, welche 2011 die Rekrutenschule absolviert haben, bis Jahrgang
1978.
Armeeangehörige, welche 2012 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr
schiesspflichtig.![]()
Entlassungen 2012: (Sdt und Uof) 1978, sowie 1979 - 1982, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.
Programm
A5 5 x 1 EF / B4 5 x 1 EF / 1 x 2 SF in 20 Sekunden
1 x 3 SF in 20 Sekunden / 1 x 5 SF in 40 Sekunden
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein,
das Schiessbüchlein oder den militärischen Leistungsausweis,
die persönliche Dienstwaffe den persönlichen Gehörschutz.
Bedingungen:
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte
erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.