Schiesspflicht 2010  

Die Schiesspflicht kann bis 31. August absolviert werden. Die verfügbaren

Schiessdaten siehe www.sg-beringen im Internet. Leider ist es nicht möglich,

eine landesweite Übersicht der Schiessdaten vorzulegen.

 

2010 sind schiesspflichtig:
Armeeangehörige, welche 2009 die Rekrutenschule absolviert haben, bis Jahrgang 1976.
Armeeangehörige, welche 2010 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichti
g.

 

Entlassungen 2010:        1976,   sowie 1977 - 1980,   sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.

 

Programm

A5   5 x 1 EF / B4 5 x 1 EF / 1 x 2 SF in 20 Sekunden

        1 x 3 SF in 20 Sekunden / 1 x 5 SF in 40 Sekunden

 

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein,

das Schiessbüchlein oder den militärischen Leistungsausweis,

die persönliche Dienstwaffe den persönlichen Gehörschutz.

 

Bedingungen:

Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte 

erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Dienstbüchlein (Klicken Sie auf das Bild, um das Fenster zu schliessen...)

27.124 Schiesspflicht 2010.pdf